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Seminar: BUCHALTUNG KOMPAKT - Steuererklärung in gemeinnützigen Vereinen
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Damit ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden kann, muss er alle drei Jahre dem Finanzamt über die Körperschaftssteuererklärung belegen, dass er noch immer gemeinnützig und satzungsgemäß handelt. Die Steuererklärung ist – zumindest bei kleineren Vereinen – etwas, was auch ohne Steuerberater bewältigt werden kann. Referent Wolfgang Pfeffer zeigt den Umgang mit den aktuellen Steuerformularen unter ELSTER und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
» Alle Infos zum Seminar und Anmeldung unter: www.kulturlandbilden.de
Die Weiterbildung findet im Rahmen von KULTUR LAND BILDEN statt, einem gemeinsamen Kooperationsprojekt der LAG Soziokultur Thüringen mit dem Thüringer Theaterverband und der LAG Spiel und Theater in Thüringen.