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Dossier: Honoraruntergrenzen

Ab dem 1. Juli müssen Honoraruntergrenzen bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern eingehalten werden, wenn ein Projekt oder eine Institution zu mindestens 50 Prozent durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert werden.

In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.

Der Deutsche Kulturrat hat auf seiner Webseite ein umfassendes Dossier zum Thema Honoraruntergrenzen erstellt. Hier finden sich grundsätzliche Informationen, Definitionen, Empfehlungen für Honoraruntergrenzen der verschiedenen Dachverbände sowie weiterführende Informationen zum Thema. Das Dossier hält sowohl für Veranstalter als auch für Künstlerinnen und Künstler wichtige Fakten, Hinweise und Beiträge bereit. Es wird regelmäßig aktualisiert.

» Dossier Honoraruntergrenzen unter: www.kulturrat.de/honoraruntergrenzen

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