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Änderungen zur TA Lärm: LiveKomm und Bundesverband Soziokultur lehnen Entwurf ab

Die LiveMusikKommission (LiveKomm) und der Bundesverband Soziokultur lehnen den vom Bund vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) entschieden ab. Er sehe keinerlei substanziellen Verbesserungen für Clubs und Livemusikspielstätten vor und entspreche nicht den Zielsetzungen im Koalitionsvertrag.

Die von der LiveKomm verfassten Stellungnahme kritisiert vor allem, dass der Entwurf

  • lediglich auf Regelungen für neue Bebauungspläne ausgerichtet sei, jedoch Verbesserungen für bestehende Strukturen vorsehe,
  • keinen konkreten Ausgleich von Interessen zwischen Anwohnerschaft und Nachtleben enthalte sowie
  • keine Unterscheidung zwischen Kulturschall und Gewerbelärm getroffen werde.

Zudem verweist sie auf neun Handlungsfelder, die in dem im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten seien und die aus Sicht der LiveKomm dringend berücksichtigt werden sollten, wie etwa Lösungen für Anreiseproblematik bei Fuß- und Radverkehr oder die Anpassung der Immissionswerte und Messpunkte.

Die Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Daher ruft die LiveKomm dazu auf, insbesondere in den Bundesländern für die oben aufgeführten Anpassungen im Sinne eines Ausgleichs von Nachbarschaft und Nachtleben zu werben und die städtischen, gesellschaftlichen und klimatischen Änderungen im 21. Jahrhundert aufzunehmen und in einer zeitgemäßen Anwendung umzusetzen.

Bundesverband Soziokultur schließt sich an

Der Bundesverband Soziokultur schließt sich mit seinen 15 Landesverbänden und fast 800 Mitgliedseinrichtungen der Stellungnahme vollumfänglich an. Dazu hat er am 18. Juni 2024 seine Position in einem Brief an Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, deutlich gemacht. Darin heißt es:

„Soziokulturelle Zentren befinden sich inmitten der Gesellschaft – zum großen Teil auch in Innenstädten und dicht bewohnten Stadtteilen. Die Kulturzentren schaffen in starkem Maße beteiligungsorientiert kulturelle Angebote direkt vor Ort bei und gemeinsam mit den Menschen. (…) Doch birgt diese räumliche Nähe der Nachbarschaft in Bezug auf Lärm auch ein gewisses Konfliktpotential. Hierfür braucht es passende Lösungen, wie von der LiveMusikKommission vorgeschlagen. Die LiveKomm hat ausgewogenen, differenzierten Entwurf vorgelegt. Dieser ist unseres Erachtens gut geeignet, sowohl die begründeten Forderungen nach einem angemessenen Lärmschutz als auch die gesellschaftliche Relevanz von kulturellen Aktivitäten und die Gestaltung eines nachbarschaftlichen Miteinanders zu berücksichtigen.“

Der Koalitionsvertrag die Bundesregierung sieht Verbesserungen in der schalltechnischen Perspektive von kulturellen Musikclubs vor. Mit Anpassungen der TA Lärm kann der Verordnungsgeber jedoch nur Änderungen vornehmen, die auch Regelungen für Gewerbe- und Industrielärm betreffen. Deshalb hatte die LiveKomm im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine eigene Kulturschallverordnung eingebracht, die die besondere gesellschaftliche Rolle der Club- und Musikkultur für die Besuchenden, das allgemeine Wohlergehen der Bevölkerung aber auch für die Wirtschaft berücksichtigt und die diskriminierende Gleichbehandlung mit Industrie- und Gewerbelärm beendet.

» Referentenentwurf der Bundesregierung für Neuregelung der TA Lärm

» Stellungnahme der LiveKomm

» Stellungnahme des Bundesverbands Soziokultur

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