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Freistaat übernimmt GEMA-Gebühren für Vereinsfeste

Der Freistaat Thüringen will ab 1. Juli für drei bis vier eintrittsfreie Vereinsfeste von ehrenamtlich arbeitenden Vereinen, bei denen Musik abgespielt werden soll, die GEMA-Lizenzvergütungen übernehmen. Bis 31. Mai können interessierte Vereine an einer Bedarfsumfrage teilnehmen.

Der Freistaat steht derzeit in den finalen Verhandlungen zum GEMA-Pauschalvertrag für Vereine. Um die Kosten abschätzen zu können, werden die ehrenamtlichen Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die eine Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, gebeten, über die Webseite der GEMA an einer kurzen Bedarfsumfrage teilzunehmen.

Vereine, die die Kostenübernahme in Anspruch nehmen wollen, müssen

  • ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben,
  • gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO verfolgen und über entsprechende Freistellungsbescheide verfügen,
  • vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und
  • Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 qm durchführen.

Nach Abschluss der Anmeldephase wird die Kostenübernahme über das GEMA-Onlineportal vorbereitet. Die Kostenübernahme soll dann ab dem 1. Juli 2024 möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt können dann gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine eine Übernahme der GEMA-Gebühren für ihre eintrittsfreien Vereinsfeste, auf denen Musik dargeboten werden soll, beantragen.

» Zur Bedarfsumfrage auf der GEMA-Webseite (bis 31.05.2024)

» Ausführliche Pressemitteilung der Thüringer Staatskanzlei

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